Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ab dem 01.01.2023 hat der Krankenschein abgedankt!
Sie erhalten keinen Krankenschein mehr von Ihrem Arzt!
Ihr Arbeitgeber muss den Krankenschein bei der Krankenkasse digital abrufen.
Damit das funktioniert müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Krankheitszeitraum informieren (§ 5 EntgFG).
Nutzen Sie dafür das unten stehende Formular und Sie haben Ihre Meldepflicht erfüllt!